- Neigungsheirat
- Nei|gungs|hei|rat, die: Heirat aus gegenseitiger Zuneigung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Wilhelm II. (Württemberg) — Wilhelm II. von Württemberg (Gemälde von H. Michaelis, 1878) … Deutsch Wikipedia
Konvenĭenz — (lat., »Übereinkunft«), das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; die Rücksicht auf das Zusammenpassende in bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. (daher Konvenienzheirat, im Gegensatz zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon